Häufig gestellte Fragen, die Dir hoffentlich bei Unklarheiten über Deinen nächsten Dienst weiterhelfen. Bei Fragen, die nicht geklärt werden, wende Dich ungeniert an eines der Vereinsmitglieder.
1. Was kann ich machen, wenn die zweimonatige Dienstverschiebungseingabefrist nicht eingehalten wurde?
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2. Ich, 26 Jahre, noch ca 120 DT, gehe nach meinem Studienabschluss ins Ausland, und habe einen WK bereits verschoben, bin als Betr Sdt eingeteilt und könnte während der unterrichtsfreien Zeit arbeiten. Was empfiehlst du mir?
Du solltest während dem Studium so viele WK&'s wie möglich leisten (d.h. pro Studienjahr mindestens ein WK). Du könntest Dich z.B. für während Deinen Schulferien via Deinem Wohnkanton für Militärdienst bei Rekrutenschulen melden.
Das Problem liegt darin, dass Du plötzlich auf Grund Deines Alters und Deiner noch zu leistenden Diensttage, Militärdienst nachholen musst. Die Armee kann einen längeren Auslandsaufenthalt auch in Deinem Fall nicht verhindern. Je nach dem in welchem Alter Du in die Schweiz zurückkehrst, musst Du entweder sehr viel Militärdienst nachholen oder eine hohe Summe Militärersatzleistungen bezahlen. Die Militärersatzleistungen betragen jeweils 3% Deines Jahreseinkommens.
3. Kürzlich erhielt ich meine WK-Einteilung. Gemäss Kurstableau findet mein WK vom 23.05. bis 10.06. statt. Nun habe ich aber das Problem dass ich bereits die ersten 6 Wochen des Studiums wegen der RS verpasst habe und im Sommer nun schon wieder Dienst leisten muss. Kannst du mir vielleicht sagen wie ich nun genau vorgehen muss? Soll ich noch den Marschbefehl abwarten oder gleich mal direkt den Kommandanten der Kompanie anschreiben?
Da die Rekrutenschule im einen Jahr und der WK im darauffolgenden Jahr sind, hängen sie nicht miteinander zusammen, weshalb dies nicht als Argument gezählt werden kann. Aufgrund der Militärdienstverordnung (MDV) hast Du vor wichtigen Prüfungen während, sowie bis zwölf Wochen nach einer Dienstleistung anrecht auf DVS. Das trifft in Deinem Fall zu. Dein Dienst findet während den Kalenderwochen (KaWo) 21-23 statt. Das ist 6-3 Wochen vor den Semester- und 15-12 Wochen vor den Assessmentprüfungen.
Das heisst, dass Du ein gesetzliches Anrecht auf DVS hast!
Es ist wichtig, dass Dein Gesuch vor dem 23.03.05 beim Kanton ankommt. Sonst wird Dein Gesuch trotz der MDV abgelehnt!!!
Es ist nicht zwingend, dass Du mit Deinem Kp Kdt Kontakt aufnimmst. Er hat grundsätzlich keinen Einfluss auf DVS von Sdt bis Oblt. Du könntest ihm eine Kopie Deines Beischreibens zur Kenntnis senden. Das schadet nie.
4. Mein Verschiebungsgesuch wurde abgelehnt, da ich das Gesuch nicht fristgerecht (zwei Monate im Voraus) eingereicht habe. Zusätzlich habe ich während der WK-Zeit ein notenrelevantes Votum (Kommunikation) und einen Englischvortrag. Was soll ich nun tun?
Sofort ein Widererwägungsgesuch einreichen! Präventiv mit dem Kompaniekommandanten telefonisch Kontakt aufnehmen und ihm den Fall schildern. Dies soll dem Kommandanten als Vorinformation dienen, falls das Widererwägungsgesuch ebenfalls abgelehnt wird. Im Fall einer Ablehnung sollst Du mit dem Kommandanten persönlich die Möglichkeiten einer Teildienstleistung (späteres Einrücken, frühere Entlassung) und/oder Urlaub prüfen.
5. Da mein Dienst genau auf den Semesteranfang fällt, möchte ich ein Gesuch um Vorverlegung des Dienstes stellen. Ist dies überhaupt möglich und falls ja, wie?
Ja, das ist generell überhaupt kein Problem. Das Dispensation mit einem Zeitvorschlag für eine Vorverlegung der Dienstleistung möglichst vor den Semesterferien einreichen, da während den Ferien keine Gesuche bearbeitet werden. Falls Du gerade einen Vorschlag machen könntest mit welcher Einheit Du den Dienst leisten könntest, wäre das noch besser. Es ist aber nicht zwingend notwendig.
6. Ich habe meine EO-Karte bekommen und möchte fragen, wohin ich diese einschicken soll. Welches ist die Ausgleichskasse in Winterthur?
Als Student musst Du die EO-Karte an die allgemeine Ausgleichskasse des Wohnkantons senden. Wir gehen davon aus, dass Du im Kt ZH wohnhaft bist:
Falls Du in einem anderen Kanton wohnhaft bist, kannst Du unter dieser Website die Kassen nachschauen. Falls Du eine Festanstellung hast (20% - 100%, unbefristeter Vertrag), musst Du die EO-Karte Deinem Arbeitgeber abgeben.